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Anlegerschutz


„Hohe Rendite – null Risiko!“
Wie oft locken Anbieter mit solchen Versprechungen. Für wen wäre das nicht ein Traum, eine hohe Rendite ohne Kursrisiko, Papiere, die einfach so ihr Geld vermehren und sich nur dann melden, wenn die nächste Zinszahlung ansteht. Inhaberschuldverschreibungen die von Unternehmen außerbörslich angeboten werden, scheinen diesen Traum zu erfüllen: null Kursrisiko. Doch wie sieht es dabei mit dem Anlegerschutz aus? Der Haken steckt im Detail. Es gibt kein Kursrisiko, weil es keinen Markt gibt. Wenn man sein Geld wieder haben will, muss der Schuldner am Ende der Laufzeit die Schuld auch tilgen. In diesem Fall ist das Risiko zu hoch und der Anlegerschutz kaum gegeben.

Doch was bedeutet Anlegerschutz? Als Anlegerschutz kann man die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen bezeichnen, die Menschen schützen sollen, wenn sie als Anleger fungieren. Warum muss man sie schützen? Dieses Schutzbedürfnis beruht auf der Erfahrung, dass Anleger gegenüber den Anbietern von Geldanlagen „unterlegen“ sind, das bedeutet, dass sie benachteiligt sein können, weil sie nicht so genaues Fachwissen, wenig Informationen und wenig oder gar keine Erfahrung haben. Der Anlegerschutz hat die Aufgabe, Anleger vor unseriösen Angeboten auf dem Kapitalmarkt – ob national oder international – durch Beratung und Informationen zu schützen. Dabei ist jedoch auch wieder Sorgfalt geboten, denn der Anlegerschutz selbst ist keine geschützte Bezeichnung. Jeder kann sich Anlagenschützer nennen.

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Anlegerschutz


Auch ein wichtiges Instrument für den Anlegerschutz ist das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG). Es fordert mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Informationen auf dem Kapitalmarkt und macht Investitionsentscheidungen sicherer. Besonders im Bereich der Rechnungslegung ist das entscheidend. Emittenten müssen ihre Finanzberichterstattung intensivieren und auf Vorstandsebene verantworten. Daraus ergibt sich eine stärkere Haftung, denn die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Finanzberichte. Das dient ganz entscheidend dem Anlegerschutz. Auch die strengeren Kontrollen durch Halbjahresberichte und Zwischenlageberichten dienen diesem Anlegerschutz. Eine höhere Transparenz wird auch durch die Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen erreicht. Investoren sollen dadurch auf aktuelle Ereignisse und ihre Auswirkungen informiert werden.

Durch all diese Gesetze und Richtlinien wird der Anlegerschutz gefördert, so dass spekulieren an der Börse für jeden Anleger sicherer wird.

1995 trat das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Anlegerschutz in Kraft, durch welches die Rechtsordnung Personen Schutz gewährt, die Geld über Dritte anlegen. In diesem Gesetz sind zentrale Vorschriften zum mittelbaren Anlegerschutz enthalten. Hier auszugsweise einige Paragraphen und ihre Bedeutung für den Anlegerschutz.

- § 38 Personen, die bei Geschäften mit Finanzinstrumenten Insiderwissen verwenden, können dafür bestraft werden
- § 15a börsennotierte Emittenten müssen kursrelevante Informationen veröffentlichen, ebenso Führungspersonen ihre Geschäfte mit Aktien ihres Unternehmens
- § 20a Marktmanipulationen sind verboten, damit der Anlegerschutz greift und die Anleger Wertpapiere an der Börse zu fairen Preisen erwerben können
- § 31 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen Wertpapierdienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis im Interesse des Kunden erbringen
- §37 b Finanzinstitute sind verpflichtet, von ihren Kunden Angaben über deren Kenntnissen auf dem Wertpapiermarkt zu verlangen und dem Anleger alle zweckdienlichen Informationen über die möglichen Geschäfte mitzuteilen. Sie müssen den Auftrag des Anlegers und die Anweisungen aufzeichnen und die Unterlagen auch aufbewahren. Dem unmittelbaren Anlegerschutz dienen auch die Vorschriften über die Prospekthaftung des Börsengesetzes und die Haftung des Emittenten von Finanzinstrumenten für falsche und unterlassene Informationen auf dem Kapitalmarkt