Anzeige
Bausparen
Der Bausparvertrag ist sicherlich mit der bekannteste Sparvertrag in Deutschland. Mehr als 25 Millionen Bundesbürger besitzen mindestens einen Bausparvertrag. 1775 wurde in Birmingham/Großbritannien die erste Bausparkasse gegründet. Die Idee war, gemeinschaftlich ausreichend Eigenkapital zur Baufinanzierung zu bilden und dadurch einen Anspruch auf ein zinsstabiles und zinsgünstiges Darlehen zu erlangen.
Jeder Bausparer zahlt seine Sparleistung in einen großen Topf. Das dadurch Angesparte Eigenkapital bzw. das Bauspardarlehen kann dann daraus entnommen werden. Hat der Bausparer mindestens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme durch seinen Bausparvertrag angespart, besitzt er einen Anspruch auf ein Darlehen. Dazu ein Beispiel: Ein Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die gewünschte Bausparsumme, beispielsweise 50.000 Euro ab. Durch den Vertrag verpflichtet er sich zu monatlichen Sparleistungen zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme. Bei 50.000 Euro sind das 150 bis 500 Euro. Wenn das Mindestsparguthaben - 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme – angespart wurde, also 20.000 Euro bis 25.000 Euro in unserem Beispiel – und das Angesparte Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne besteht, erwirbt sich der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen. Dieses Darlehen wird meistens in Höhe der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben ausgezahlt. Jetzt hat der Bauherr die Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben oder ein Haus zu bauen, da er über die gesamte Bausparsumme verfügen kann. Für das Angesparte Guthaben erhält er in der Zeit des Bausparens auch Guthabenzinsen.
Anzeige
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist also eine zinsstarke Geldanlage und eine zinsgünstige Baufinanzierung. Gerade in einer Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen über die gesamte Laufzeit konkurrenzlos günstig, weil es einen festen Darlehenszinssatz unabhängig von den Schwankungen auf dem Zins- und Kapitalmarkt garantiert.
Der Staat fördert das Bausparen zudem mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage, der Eigenheimförderung und dem Baukindergeld. Die Grundförderung beträgt bei 1 Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro jährlich über eine Laufzeit von acht Jahren. Außerdem kommt die Kinderzulage für jedes Kind in Höhe von 800 Euro in jedem Jahr des Förderzeitraums hinzu.
Gefördertes Bausparen kann jeder der mindestens 16 Jahre alt ist, und es ist wirklich ganz einfach. Unabhängige Agenturen ermitteln regelmäßig Testsieger von Bausparkassen. Hat man seinen Favoriten gefunden, kann man dort ganz einfach einen Bausparvertrag abschließen. Ein Bausparvertrag ist auch vielseitig nutzbar. Außer für Wohneigentum kann er auch für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, zur Ablösung von Hypotheken, für Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb, zur Auszahlung von Miterben eines Hauses und zum Einkauf in eine Altenheimwohnung genutzt werden. In diesen Fällen bleiben die öffentlichen Fördermittel und die Bausparprämien vom Staat unangetastet. Es ist jedoch auch möglich, den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen und sich sein Guthaben auszahlen zu lassen. Dann jedoch müssen erhaltene Prämien zurückgezahlt werden.